AC Süppmayer
 
 
 
 

Data Control bei Ihren externen Dienstleistern

Data Control
Wir sind als Markführer spezialisiert auf den Umgang mit vertraulichen Daten und überwachen diese nun auch bei Ihren Dienstleistern.

Gesetzliche Vorgaben

  • §9 BDSG schreibt dem Dienstleister vor, die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten zu treffen
  • Die schriftliche Darlegung dieser Maßnahmen muss bereits in der Auftragserteilung erfolgen

Sie als Auftraggeber stehen laut §11 BDSG in der Verantwortung, diese Maßnahmen sicherzustellen!

Module der Data Control

  • Organisationskontrolle
    • Meldepflicht über Datensicherheit vor Inbetriebnahme
    • Kontrolle der Weitergabe an die Belegschaft
  • Zutrittskontrolle
    • Zutritt zu Gebäuden der Dienstleister
    • Überwachung der Zugänge
  • Datenzugangskontrolle
    • Externer Zugang zu den Daten
    • Interner Zugang zu den Daten
  • Zugriffskontrolle
    • IT-Sicherheitsaspekte
    • Datenmanipulation

Ihre Vorteile

  • Sofortige telefonische Information an den Kunden bei Problemen
  • Schriftlicher Prüfungsbericht zu den aufgeführten Modulen
  • Optionaler Rechtsbeistand durch unseren Datenschutzbeauftragten
  • Wahrung der Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch Data Control

Kontrollieren Sie jetzt Ihre externen Dienstleistungsunternehmen mit unserer bewährten Data Control