Data Control bei Ihren externen Dienstleistern |  | | Wir sind als Markführer spezialisiert auf den Umgang mit vertraulichen Daten und überwachen diese nun auch bei Ihren Dienstleistern. | Gesetzliche Vorgaben | - §9 BDSG schreibt dem Dienstleister vor, die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten zu treffen
- Die schriftliche Darlegung dieser Maßnahmen muss bereits in der Auftragserteilung erfolgen
| Sie als Auftraggeber stehen laut §11 BDSG in der Verantwortung, diese Maßnahmen sicherzustellen! | Module der Data Control | - Organisationskontrolle
- Meldepflicht über Datensicherheit vor Inbetriebnahme
- Kontrolle der Weitergabe an die Belegschaft
- Zutrittskontrolle
- Zutritt zu Gebäuden der Dienstleister
- Überwachung der Zugänge
- Datenzugangskontrolle
- Externer Zugang zu den Daten
- Interner Zugang zu den Daten
- Zugriffskontrolle
- IT-Sicherheitsaspekte
- Datenmanipulation
| Ihre Vorteile | - Sofortige telefonische Information an den Kunden bei Problemen
- Schriftlicher Prüfungsbericht zu den aufgeführten Modulen
- Optionaler Rechtsbeistand durch unseren Datenschutzbeauftragten
- Wahrung der Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch Data Control
| Kontrollieren Sie jetzt Ihre externen Dienstleistungsunternehmen mit unserer bewährten Data Control |
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